Am Mittwoch, den 29. November 2023 veranstalteten der Deutsche Katholischen Frauenbund, die Kolpingfamilie und die Katholische Arbeitnehmer Bewegung (KAB) Penzberg einen gemeinsamen Infoabend zum Thema „Testament, Vererben und Erben“ mit Notar, Dr. Benedikt Selbherr, aus Weilheim im Barbara-Saal der Pfarrei Christkönig.
Streitigkeiten über ein Erbe haben schon manche Familienbeziehungen gestört oder es sind Freundschaften daran zerbrochen. Streit um Ihr Erbe können Sie Ihren Erben jedoch ersparen, wenn Sie sich rechtzeitig über das Erben und Vererben informieren und jetzt schon Vorsorge für den Todesfall treffen.
In diesem Zusammenhang gibt es viele Fragen, die sich stellen, beispielsweise:
• Benötigt man immer ein Testament?
• Wie muss ein Testament verfasst sein?
• Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?
Eigentlich kann es jemand gleichgültig sein. Wenn er diese Welt verlässt, nimmt er nichts mit. Alles, was jemand besitzt, geht automatisch auf die Erben über. Oft geht diese Gleichgültigkeit mit irrigen Vorstellungen einher, wenn es ums Erben geht.
Ich brauche kein Testament. Mein Ehegatte erbt ohnehin alles. Richtig ist, dass sich die Erbfolge nach dem Gesetz richtet, wenn kein Testament errichtet wurde. Haben jemand Kinder, erbt der überlebende Ehegatte neben den Kindern gemeinsam den Nachlass. Der Nachlass geht also nicht vollständig auf den Ehegatten über. Auch falls ein Kind bereits verstorben sein sollte und selbst bereits ein Kind hat, erbt an seiner Stelle dessen Kind, also das Enkelkind. Ein Testament ist erforderlich, wenn man von der gesetzlichen Erbfolge abweichen will.
Ein privatschriftliches Testament ist wirksam, wenn es mit Computer oder Schreibmaschine getippt wurde. Das ist falsch! Ein privatschriftliches Testament ist grundsätzlich nur wirksam, wenn der Erblasser es höchstpersönlich und handschriftlich verfasst und auch unterschrieben hat. Diese Bedingungen schreibt das Gesetz eindeutig vor. Außerdem sollen im privatschriftlichen Testament bestimmte Hinweise deutlich erkennbar sein, z.B. Zeitpunkt und Ort der Errichtung des Testaments. Den Einsatz von Schreibmaschine oder Computer lässt das Gesetz nur beim notariellen Testament zu.
Michael Schmatz

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Von links nach rechts: Michaela Fischer (Kolpingfamilie Penzberg), Uschi Mosebach (Deutscher Katholischer Frauenbund, Penzberg), Dr. Benedikt Selbherr (Notar) und Michael Schmatz (Vorsitzender des Leitungsteams der Katholischen Arbeitnehmer Bewegung Penzberg)
