Für Montag, den 13. Oktober 2025 luden der Deutsche Katholische Frauenbund, die Kolpingfamilie und die Katholische Arbeitnehmer Bewegung (KAB) Penzberg zu einem gemeinsamen Infoabend zum Thema „Steuer“ ein.
Als Referenten zu diesem Thema konnten die drei katholischen Verbände an diesem Abend den Steuerberater, Georg Scharf, aus Wildsteig begrüßen.
Die Einkommensteuererklärung – eine oft lästige Pflicht, der man aber gerne nachkommt, wenn am Ende eine schöne Steuererstattung herauskommt.
Für viele stellt sich die Frage, muss ich überhaupt eine Steuererklärung abgeben. Arbeitnehmer sind grundsätzlich von der Pflicht zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung freigestellt. Zur Pflicht wird sie nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Häufig lohnt sich die freiwillige Abgabe jedoch, weil das Finanzamt zu viel gezahlte Steuern zurückerstatten muss. Haben Arbeitnehmer Freibeträge beim Lohnsteuerabzug in Anspruch genommen und wollen zum Beispiel Werbungskosten oder Sonderausgaben steuerlich absetzen. Nur bei Pauschbeträgen für Menschen mit Behinderungen, Hinterbliebene und bei Kinderfreibeträgen sind Arbeitnehmer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Haben Arbeitnehmer im Laufe des Jahres Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern-, Kurzarbeiter- oder Mutterschaftsgeld bezogen, muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden.
Sind auch Rentner verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben? Rentner sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn ihr Gesamtbetrag der Einkünfte den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Im Steuerjahr 2025 liegt der Grundfreibetrag für Alleinstehende bei 12.096 Euro und für Verheiratete oder Personen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, bei 24.192 Euro.

Bildunterschrift:
Von links nach rechts: Georg Scharf (Steuerberater), Michael Schmatz (Vorsitzender des Leitungsteams der KAB Penzberg) und Dr. Ursula Mosebach (Katholischer Deutscher Frauenbund, Penzberg)






