Auszug aus einer Pressemitteilung vom 26.03.2022:
Die Delegierten des Bundesausschusses der Katholischen Arbeitnehmer Bewegung (KAB) forderten bei ihrer jüngsten Versammlung die Sozialversicherungspflicht ab dem ersten verdienten Euro. Die 450-Euro-Minijobs müssen weg. Sie sind nicht mehr zeitgemäß.
Erwerbsarbeit und soziale Sicherheit sind untrennbar. Die Delegierten forderten im jüngsten Bundesausschuss die Bundesregierung auf, die geringfügige Beschäftigung so zu reformieren, dass die Mini-Jobs ab dem ersten verdienten Euro „voll sozialversicherungspflichtig“ sind.
Auf Antrag des KAB-Diözesanverbandes Augsburg, gestellt durch den Kreisvorsitzenden der KAB Ammer-Lech und dem Vorsitzenden des Leitungsteams der KAB Penzberg, Michael Schmatz, am 5. Februar 2022, stimmten die Delegierten einer Reform der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse zu. So soll nach Meinung der KAB „die Beitragspflicht zuerst vollständig zu Lasten des Arbeitsgebers gehen und wird dann bis zur Schwelle von derzeit 1.300 Euro (ab Oktober 2022: 1.600 Euro) so abgeschmolzen, dass sie danach wie in den Normalarbeitsverhältnissen paritätisch aufgeteilt wird“.
Schon heute müssten Arbeitgeber den Großteil der Abgaben für 450-Euro-Minijobs tragen. Dazu gehören pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, zur gesetzlichen Unfallversicherung, Umlagen und Steuern. Die betroffenen 450-Euro-Minijobber zahlen in der Regel nur Rentenversicherungsbeiträge, die der Arbeitgeber zusammen mit seinen Abgaben an die Minijob-Zentrale abführt.
Michael Schmatz: „In geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sind in der Regel Frauen angestellt. In Kombination mit dem Ehegattensplitting führen diese Mini-Jobs zu einer Armuts- und Teilzeitfalle für Frauen.“
Zudem erhalten drei von vier Minijobberinnen und Minijobber lediglich einen Stundenlohn von unter 12 Euro. Zudem werden Arbeits- und Sozialrechte im Bereich der Mini-Jobs permanent beschnitten. Viele Arbeitgeber verweigern den Minijobbern verbotenerweise die Lohnfortzahlung bei Krankheit oder den bezahlten Urlaub mit der Begründung, sie wären keine Fachkräfte.
Nachteile haben die Minijobber auch bei Kurzarbeit, weil sie in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung nicht versicherungspflichtig sind, haben sie während der Corona-Pandemie kein Kurzarbeitergeld erhalten.
„Mit der anstehenden Erhöhung der Minijob-Grenze auf 520 Euro ab dem 1. Oktober 2022 werde dieser Niedriglohnbereich ausgeweitet“, befürchtet Michael Schmatz, der als Sozialversicherungsfachwirt tätig ist.
Einer aktuellen Studie zufolge verdrängen Minijobs schon heute allein in kleinen Betrieben bis zu 500.000 reguläre, sozialversicherungspflichtige Stellen. „Das muss ein Ende haben“, so Schmatz.
„Ich fordere die „Ampel“-Koalition in Berlin auf“, so Schmatz, „die Minijobs sofort zu streichen und nicht die Entgeltgrenze von 450 auf 520 Euro im Monat ab 1. Oktober 2022 zu erhöhen.“