Am Donnerstag, den 28. November 2024 veranstalteten der Katholische Deutsche Frauenbund, die Kolpingfamilie und die Katholische Arbeitnehmer Bewegung (KAB) Penzberg einen gemeinsamen Infoabend zum Thema „Betreuungsverfügung-Patientenverfügung-Vorsorgevollmacht“ mit der Notarin, Elisabeth Lommer, aus Weilheim im Barbara-Saal der Pfarrei Christkönig.
Ein schwerer Unfall, ein Organversagen bei einer lebensgefährlichen Erkrankung – schnell kann eine Situation entstehen, in der man sich nicht mehr verständlich machen kann. Erwachsene Menschen sind meist gewohnt Entscheidungen im Leben selbst zu treffen. Jeder Volljährige kann mit einer Patientenverfügung dafür sorgen, dass dies für gesundheitliche Fragen auch so bleibt. Eng verbunden mit der Patientenverfügung sind die Themen „Vorsorgevollmacht“ und „Betreuungsverfügung“. Schon „in guten Tagen“ kann jeder durch eine Betreuungsverfügung vorsorglich Anordnungen treffen.
„Die Patientenverfügung ist ein Ausdruck von Selbstbestimmung und Verantwortung“, so der Vorsitzende des Leitungsteams der KAB Penzberg, Michael Schmatz. Sie gibt uns die Möglichkeit, in Würde über medizinische Maßnahmen zu entscheiden, auch wenn wir selbst nicht mehr in der Lage sein sollten, unseren Willen zu äußern. „Diese Vorsorge stärkt nicht nur unsere persönliche Autonomie“, so Schmatz, „sondern entlastet auch die Angehörigen und medizinisches Fachpersonal in schwierigen Situationen.“ Es betrifft nicht nur ältere Menschen. Auch jüngere können betroffen sein, beispielsweise nach einem Motorradunfall.
Auf dem Foto von links nach rechts: Michael Schmatz (Vorsitzender des Leitungsteams der KAB Penzberg), Elisabeth Lommer (Notarin) und Prof. Dr. Ursula Mosebach (Vorsitzende des Katholischen Deutschen Frauenbundes in Penzberg)
Eine Einladung zu einem gemeinsamen Infoabend am Donnerstag, den 28.11.2024 um 19:00 Uhr im Barbara-Saal des Barbarahauses (Pfarrzentrum Christkönig, Penzberg, Bahnhofstraße 35) zum Thema „Betreuungsverfügung-Patientenverfügung-Vorsorgevollmacht“.
Veranstalter sind die KAB Penzberg, Katholische Frauenbund und Kolping Penzberg.
Die diesjährige Maiandacht der Katholischen Arbeitnehmer Bewegung (KAB) Penzberg in der Hub-Kapelle stand diesmal unter dem Schutz Marien, unserer Königin des Friedens.
Denn Unfrieden zeichnet das Gesicht der Welt. Menschen stehen einander versöhnlich gegenüber. Hass und Gewalt zerreißen Familien und Gesellschaften.
Die Johannisberger Stubenmusik begleitete die Maiandacht musikalisch.
Am Samstag, den 9. Dezember 2023 fand im Christkönigs-Raum des Johannis-Hauses im Pfarrzentrum Christkönig in Penzberg die Adventfeier der Katholischen Arbeitnehmer Bewegung (KAB) statt.
In einer besinnlichen Adventsandacht mit stimmungsvoller musikalischer Umrahmung durch die „Johannisberger Stub’nmusi“ ließen sich die Mitglieder der KAB Penzberg auf das Weihnachtsfest einstimmen.
Am Mittwoch, den 29. November 2023 veranstalteten der Deutsche Katholischen Frauenbund, die Kolpingfamilie und die Katholische Arbeitnehmer Bewegung (KAB) Penzberg einen gemeinsamen Infoabend zum Thema „Testament, Vererben und Erben“ mit Notar, Dr. Benedikt Selbherr, aus Weilheim im Barbara-Saal der Pfarrei Christkönig.
Streitigkeiten über ein Erbe haben schon manche Familienbeziehungen gestört oder es sind Freundschaften daran zerbrochen. Streit um Ihr Erbe können Sie Ihren Erben jedoch ersparen, wenn Sie sich rechtzeitig über das Erben und Vererben informieren und jetzt schon Vorsorge für den Todesfall treffen.
In diesem Zusammenhang gibt es viele Fragen, die sich stellen, beispielsweise:
• Benötigt man immer ein Testament? • Wie muss ein Testament verfasst sein? • Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?
Eigentlich kann es jemand gleichgültig sein. Wenn er diese Welt verlässt, nimmt er nichts mit. Alles, was jemand besitzt, geht automatisch auf die Erben über. Oft geht diese Gleichgültigkeit mit irrigen Vorstellungen einher, wenn es ums Erben geht.
Ich brauche kein Testament. Mein Ehegatte erbt ohnehin alles. Richtig ist, dass sich die Erbfolge nach dem Gesetz richtet, wenn kein Testament errichtet wurde. Haben jemand Kinder, erbt der überlebende Ehegatte neben den Kindern gemeinsam den Nachlass. Der Nachlass geht also nicht vollständig auf den Ehegatten über. Auch falls ein Kind bereits verstorben sein sollte und selbst bereits ein Kind hat, erbt an seiner Stelle dessen Kind, also das Enkelkind. Ein Testament ist erforderlich, wenn man von der gesetzlichen Erbfolge abweichen will.
Ein privatschriftliches Testament ist wirksam, wenn es mit Computer oder Schreibmaschine getippt wurde. Das ist falsch! Ein privatschriftliches Testament ist grundsätzlich nur wirksam, wenn der Erblasser es höchstpersönlich und handschriftlich verfasst und auch unterschrieben hat. Diese Bedingungen schreibt das Gesetz eindeutig vor. Außerdem sollen im privatschriftlichen Testament bestimmte Hinweise deutlich erkennbar sein, z.B. Zeitpunkt und Ort der Errichtung des Testaments. Den Einsatz von Schreibmaschine oder Computer lässt das Gesetz nur beim notariellen Testament zu.
Michael Schmatz
Bild:
Von links nach rechts: Michaela Fischer (Kolpingfamilie Penzberg), Uschi Mosebach (Deutscher Katholischer Frauenbund, Penzberg), Dr. Benedikt Selbherr (Notar) und Michael Schmatz (Vorsitzender des Leitungsteams der Katholischen Arbeitnehmer Bewegung Penzberg)