Kleines Jubiläum: Fünfter gemeinsamer Infoabend von Kolpingfamilie und KAB Penzberg

Die Kolpingfamilie und Katholische Arbeitnehmer Bewegung (KAB) veranstalteten zusammen den fünften gemeinsamen Infoabend seit 2013. Sie feierten ein kleines Jubiläum. Der Vortragsabend stand diesmal unter dem Motto „Betreuungsverfügung-Patientenverfügung-Vorsorgevollmacht“. Als Referenten konnten die Veranstalter Ignaz Dreyer von der Caritas in Penzberg begrüßen. 30 interessierte Bürger kamen in den Barbara-Saal im Pfarrzentrum Christkönig.

„Ein schwerer Unfall, ein Organversagen bei einer lebensgefährlichen Erkrankung – schnell kann eine Situation entstehen“, so der Vorsitzende des Leitungsteams der KAB Penzberg, Michael Schmatz, „in der man sich nicht mehr verständlich machen kann.“ Erwachsene Menschen sind meist gewohnt Entscheidungen im Leben selbst zu treffen. Jeder Volljährige kann mit einer Patientenverfügung dafür sorgen, dass dies für gesundheitliche Fragen auch so bleibt. „Dabei geht es um Situationen“, so Schmatz, „die wir uns heute nur schwer vorstellen können: Wenn unsere geistigen Fähigkeiten einmal – auch nur vorübergehend – eingeschränkt sind oder völlig verloren gegangen sein sollen.“ Das Thema „Patientenverfügung“ wird zu oft verdrängt, weil man sich nicht gerne mit Krankheit oder Tod beschäftigt. Zur Frage, wie der Patient zu lebensverlängernden Maßnahmen und dem Risiko von Dauerschädigungen stehen würde, liegen dann oft keine Hinweise des Betroffenen vor. Da weder Ärzte, noch Bevollmächtigte oder Angehörige dann allein entscheiden dürfen, muss der Fall oft einem Betreuungsrichter vorgelegt werden.

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Ignaz Dreyer informierte die Besucher.

Der wissenschaftliche und technische Fortschritt macht es möglich, dass wir heute schwerstkranken Menschen helfen können. Während diese Perspektive für viele Menschen Hoffnung und Chance bietet, haben andere Angst vor einer Leidens- und Sterbensverlängerung durch die Apparatemedizin. Jeder Mensch hat das Recht für zu entscheiden, ob und welche medizinischen Maßnahmen für ihn ergriffen werden.

Ignaz Dreyer informierte die interessierten Bürger unter anderem darüber, wie eine Patientenverfügung wirkt und was mit einer Patientenverfügung festgelegt werden kann.

„Mit der Hilfe der Patientenverfügung kann jeder im Voraus schriftlich festlegen“, so Ignaz Dreyer, „ob und wie er in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchte.“ Zudem kann es sinnvoll sein, auch persönliche Wertvorstellungen, Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben und religiöse Anschauungen als Ergänzung und Auslegungshilfe in der Patientenverfügung zu schildern. Mit der Patientenverfügung kann jeder von uns Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung nehmen und damit sein Selbstbestimmungsrecht wahren, auch wenn man zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar und nicht mehr einwilligungsfähig ist. Die Patientenverfügung richtet sich in erster an die Ärztin oder den Arzt und an das Behandlungsteam. Sie kann sich zusätzlich an eine bevollmächtigte oder gesetzliche Vertreterin oder einen bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreter richten und Anweisungen oder Bitten zur Auslegung und Durchsetzung der Patientenverfügung enthalten. „Das Verfassen einer Patientenverfügung ist eine sehr persönliche Geschichte“, so Ignaz Dreyer, „dafür sollte man sich Zeit nehmen.“

Mit der Patientenverfügung sollten sich nicht nur ältere Menschen befassen. Auch junge Menschen können davon schnell betroffen sein. Denken wir daran, dass jemand bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt wird und anschließend im Koma liegt. Eine einmal ausgefüllte Patientenverfügung kann immer wieder vernichtet und neu verfasst werden. Ignaz Dreyer riet den Anwesenden sich bezüglich medizinischer Fragen von seinem behandelnden Arzt beraten zu lassen. „Das muss nicht zwingend der Hausarzt sein“, stellte Ignaz Dreyer fest. Die Patientenverfügung kann bei der Bundesnotarkammer für eine geringe Gebühr hinterlegt werden. Sie kann aber auch zu Hause oder in der Brieftasche aufbewahrt werden.

Eng verbunden mit der Patientenverfügung sind die Themen „Vorsorgevollmacht“ und „Betreuungsverfügung“. Allerdings ist bei der Vorsorgevollmacht zu beachten, dass die einfache Form von Banken nicht akzeptiert wird. Wie diese Form der Vorsorgevollmacht aussehen muss, wissen die Mitarbeiter einer Bank. Schon „in guten Tagen“ kann jeder durch eine Betreuungsverfügung vorsorglich Anordnungen für einen späteren Betreuungsfall treffen.

Bild & Text: Michael Schmatz

 

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