Nicht alle Fragen müssen von einem Bewerber beantwortet werden

Zu einem Infoabend unter dem Motto „Arbeitsrecht – vom Bewerbungsgespräch bis zur Kündigung – ausgewählte aktuelle Fragestellungen und Rechtsprechung“ luden die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) und Kolpingfamilie Penzberg in den Barbara-Saal im Pfarrzentrum Christkönig ein. Als Referenten konnten die beiden katholischen Verbände diesmal den Penzberger Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, Martin Janner, gewinnen.

Bei diesem vierten gemeinsamen Infoabend („Patientenverfügung“ im Jahr 2013, „Pflegeversicherung“ im Jahr 2014 und „Rente“ im Jahr 2015) ging es unter anderem um die Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses, den Abschluss eines Arbeitsvertrags, den Inhalt eines Arbeitsvertrags, die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses und die Abgrenzung und Rechtsfolgen bezüglich abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit.

Rund 118 Millionen Menschen, die in Europa wohnen, leben in Armut. Viele können von ihrer Hände Arbeit nicht leben. Den Lohn, den sie verdienen, reicht hinten und vorne nicht aus, um ein gutes Leben zu führen.

Viele stellen sich die Frage, was ist Gerechtigkeit:

  • Wir leben in einem demokratischen Rechtsstaat.
  • In Deutschland gilt für die größeren Betriebe ein Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer.
  • Die Arbeitgeber und Gewerkschaften handeln zusammen Tarifverträge aus.
  • Immer öfters spielt beim Arbeitsrecht auch das Europarecht eine wichtige Rolle.
  • Jeder einzelne hat die Möglichkeit, gegen Ungerechtigkeit vorzugehen.

Bereits 1957 wurde, auf Druck der Franzosen, auf europäischer Ebene festgelegt, dass Frauen keinen niedrigeren Lohn bekommen dürfen als Männer. „Entgeltgleichheit gibt es bis heute auch nicht in Deutschland“, so Martin Janner. Frauen bekommen, bei gleicher Qualifikation immer noch einen 21 Prozent niedrigeren Lohn als Männer.

Was die Bezahlung betrifft, dürfen Teilzeitbeschäftigte nicht gegenüber Vollzeitbeschäftigten benachteiligt werden. „Aushilfen haben wie Vollzeitbeschäftigte“, so Janner, „einen Anspruch auf einen bezahlten Urlaub und auf Fortzahlung des Lohnes bei Arbeitsunfähigkeit.“ Verweigert der Arbeitgeber hier die Fortzahlung der Arbeitsvergütung, sollten auch Aushilfen unbedingt dagegen rechtlich vorgehen. Bevor man einen Rechtsanwalt einschaltet, sollte man mit seinem Chef sprechen.

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Martin Janner informierte, dass Teilzeitbeschäftigte nicht schlechter als Vollzeitbeschäftigte gestellt werden dürfen.

„Nur ca. 55 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland haben“, so der Vorsitzende der Leitungsteams der KAB Penzberg, Michael Schmatz, „aus einem Arbeits- oder Tarifvertrag heraus, einen Anspruch auf Weihnachtsgeld.“ Gewährt ein Arbeitgeber dreimal hintereinander ein Weihnachtsgeld, so muss diese Vergütung auch im vierten Jahr vom Arbeitgeber bezahlt werden. Hier spricht man von einer sogenannten „betrieblichen Übung“. Die „betriebliche Übung“ kann nur mit einem Änderungsvertrag, der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen wird, wieder beseitigt werden.

Bei der Ausschreibung von Stellen darf niemand nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes weder innerhalb noch außerhalb des Betriebes aus Gründen des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung, der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden. Kommt es hier zu einem Verstoß, kann ein Arbeitgeber schadenersatzpflichtig werden.

Kommt es nach einer Bewerbung zu einem Vorstellungsgespräch, dürfen Arbeitgeber bestimmte Fragen gestellt werden und andere wieder sind tabu. Ein Arbeitgeber darf eine Frau nicht fragen, ob sie schwanger ist. Was anders ist es, wenn das Arbeitsverhältnis selbst nicht länger wäre, als der Mutterschutz, dann geht die Frage in Ordnung. Die Frage, ob jemand Gewerkschaftsmitglied ist, muss vom Arbeitnehmer beim Vorstellungsgespräch nicht beantwortet werden. Ehrlich muss der Bewerber sein, wenn der Chef nach bereits gegebenen Pfändungen fragt. Der Umfang der konkreten Pfändung kann in einem Betrieb zu einem erheblichen Arbeitszeitaufwand führen.

Für den Abschluss eines Arbeitsvertrages gibt es keine bestimmte Form. „Er kann“, so Martin Janner, „mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden.“ Nur für den befristeten Arbeitsvertrag gilt eine Ausnahme. Die Vereinbarung, dass hier ein Beschäftigungsverhältnis befristet wird, muss schriftlich zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Bei Arbeitsverträgen sollte man darauf achten, dass die genaue Tätigkeit und das Aufgabengebiet genau festgelegt wird. Formulierungen wie, „des Weiteren behält sich der Arbeitgeber vor, den Arbeitnehmer auch an anderen Standorten der Firma im In- und Ausland vorübergehend oder auf Dauer einzusetzen“, gehen gar nicht. Wenn vorgesehen ist, dass jemand auch andere Arbeiten erledigen muss, müssen diese Tätigkeiten und der Arbeitsort genau beschrieben werden.

Bild & Text: Michael Schmatz

„Wer später stirbt, ist länger arm – droht Bayern ein Rentenproblem“

Der Kreisverband der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Ammer-Lech und der DGB Kreisverband Weilheim-Garmisch luden unter dem Motto „Wer später stirbt, ist länger arm – droht Bayern ein Rentenproblem?“ zu einer Informationsveranstaltung in das Regionalzentrum St. Anna nach Weilheim ein. Als Referenten konnten beide Veranstalter den Abteilungsleiter Sozial- und Arbeitsmarktpolitik des DGB Bayern, David Schmitt, gewinnen.

Immer mehr Menschen droht im Alter der soziale Abstieg oder Armut. Das ist kein gesellschaftliches Randphänomen, sondern betrifft Menschen aus allen Berufsgruppen, Branchen und insbesondere die jüngere Generation. Denn wenn nichts geändert wird, kann die gesetzliche Rente bis 2030 auf 43 Prozent sinken.

Da der Sinkflug der gesetzlichen Rente eine politische Entscheidung war, kann die Politik den Sinkflug auch stoppen und umsteuern. Denn: Eine Abkehr vom ständig geringer werdenden Rentenniveau ist längst überfällig. Rente muss für ein gutes Leben reichen!

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Zahlreiche Interessenten aus dem gewerkschaftlichen und kirchlichen Bereich kamen in das Regionalzentrum St. Anna.

David Schmitt stellte fest, dass die „Alters-Armut in Bayern beständig wächst.“ Über 1,7 Millionen Menschen sind in Bayern arm oder von Armut bedroht. Über 21 Prozent der ab 65-Jährigen sind in Bayern von Armut bedroht. „Bei den Rentnerinnen und Rentnern“, so Schmitt, „sind es bereits über 25 Prozent.“ Trotz des Mindestlohns gibt es auch in Bayern Niedriglöhne, die keine Familie ernähren und perspektivisch zu noch mehr Altersarmut führen. Wir haben im Freistaat Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), was kaum für den Lebensunterhalt reicht.

Die Ursachen für die Altersarmut sind:

  • Niedriglohn
  • Atypische Beschäftigung
  • Brüchige Erwerbsbiografien
  • Brüchige Übergänge in Rente
  • Stigmatisierung Älterer am Arbeitsmarkt
  • Langzeitarbeitslosigkeit trotz guter Konjunktur nahezu konstant

Atypische Beschäftigungsverhältnisse nehmen Bezug auf das sogenannte „Normalarbeitsverhältnis“.

Dieses hat folgende Kriterien:

  • Vollzeittätigkeit mit entsprechendem Einkommen
  • Integration in die sozialen Sicherungssystem
  • Unbefristet-dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis

Sogenannte „atypische Beschäftigungsformen“ sind: Teilzeit, geringfügige Beschäftigung, Befristungen, Leiharbeit, Werkverträge und Scheinselbstständigkeit.

David Schmitt vom DGB Bayern forderte bei diesem Infoabend „einen Kurswechsel in der Rentenpolitik.“ Außerdem die Stabilisierung des gesetzlichen Rentenniveaus und langfristig eine deutliche Erhöhung des Rentenniveaus. Außerdem forderte Schmitt Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente und der Betriebsrenten.

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David Schmitt will, dass sich die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland zu einer Erwerbstätigenversicherung, wie in Österreich, weiterentwickelt.

Der Kreisvorsitzende der KAB Ammer-Lech, Michael Schmatz, sprach sich dafür aus, dass Mütter, auch für Kinder, die vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden, drei statt bisher zwei Kindererziehungsjahre bei ihrer Rente berücksichtigt bekommen. „Hier muss die Politik“, so Schmatz, „noch vor der Bundestagswahl im nächsten Jahr schnell handeln.“ Schmatz versteht nicht, dass Teile der Großen Koalition in Berlin damit ein Problem haben.

Was das Thema „Scheinselbstständigkeit“ betrifft, sprach sich der Kreisvorsitzende dafür aus eine Beweislastumkehr einzuführen. Heute müssen die Sozialversicherungsträger beweisen, dass jemand abhängig beschäftigt ist. Nach einer Beweislastumkehr muss der Selbstständige darstellen, dass er nicht abhängig beschäftigt ist.

Bild & Text: Michael Schmatz

Brasilientag in der Pfarreiengemeinschaft Penzberg

Der Brasilientag fand diesmal erstmals am Weltmissionssonntag statt. Der Tag begann um 10:30 Uhr mit einem Gottesdienst in der Christkönigkirche. Nach der Messe fand im Barbara-Saal das Solidaritätsessen der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) statt. Die Mitglieder der KAB bereiteten bereits seit 07:00 Uhr den Eintopf vor. Die Besucher ließen sich den Eintopf schmecken. Nach dem Eintopf waren die Besucher des Brasilientags noch zu Kaffee und Kuchen eingeladen. Die Besucher des diesjährigen Brasilientags spendeten insgesamt rund 340 Euro, die direkt nach Mae Luiza fließen.

Die erste Vorsitzende des Vereins „Partnerschaft Mae Luiza/Natal“, Gisela Matschl, berichtete den Besuchern über Neuigkeiten. Barbara Fischer aus der Pfarreiengemeinschaft war vom April bis Juni diesen Jahres in Brasilien, um in den Einrichtungen mitzuhelfen und wertvolle Erfahrungen zu sammeln. Fischer stellte fest, dass die Brasilianer Herzensmenschen sind. Gottesdienste sind durch die Musik viel lebhafter und gut besucht. Es müssen sehr oft Stühle dazu gestellt werden. Es gehen Junge und Alte in die Kirche. Alle Kirchen haben in Mae Luiza einen großen Zulauf.

Wie Gisela Matschl berichtete, hat Barbara Fischer in der Ergänzungsschule „Casa Crescer“ („Haus des Wachsens“) Englisch-Unterricht gegeben. Sie hat mit den Kindern gebastelt und Englisch gesprochen. Am Schluss konnten alle Kinder Englisch. Die Ergänzungsschule ist wichtig, weil das brasilianische Schulsystem nicht recht funktioniert, schon gar nicht in einem ärmeren Viertel wie Mae Luiza. Die Lehrer an den öffentlichen Schulen werden schlecht bezahlt. Viele Lehrer gehen, wegen der schlechten Bezahlung, nicht regelmäßig zum Unterricht. Auch die Kinder gehen nicht in die öffentlichen Schulen. Viele Brasilianer verlassen die öffentlichen Schulen auf dem Zweitklassenniveau. Barbara Fischer hat auch im Kindergarten Englisch unterrichtet. Alle Kinder im Kindergarten haben Barbara Fischer beim Abschied umarmt.

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Barbara Fischer mit den Kindern der Ergänzungsschule.

Im kommenden Jahr wird das 30-jährige Jubiläum gefeiert. 1987 wurde die Partnerschaftsgruppe in Penzberg gegründet. Vom 5.-15. Mai 2017 gibt es wieder Besuch aus Brasilien.

Mae Luiza ist ein Stadtviertel der Universitätsstadt Natal. Die Stadt liegt im Nordosten Brasiliens. Mae Luiza liegt auf einem Dünenfeld, ca. 3 km vom Zentrum der Stadt entfernt. In Mae Luiza wohnen 18.000 Menschen. Die Einwohnerzahl verteilt sich auf ca. 3.500 Familien. Das Stadtviertel ist sehr eng bebaut. Mae Luiza gilt als bedürftiges, armes und gewalttätiges Viertel. In diesem Stadtviertel will man sich von diesem Image befreien. Die Steigenberger Pfarrei und später die Pfarreiengemeinschaft pflegen seit über 26 Jahren eine Freundschaft mit der dortigen katholischen Pfarrgemeinde. Der frühere katholische Pfarrer der Steigenberger Kirche, Konrad Albrecht, war 1987 erstmals mit einer Gruppe in Mae Luiza. Der erste Brasilientag wurde in Penzberg 1988 veranstaltet. Im Jahr 1989 besuchte Pater Sabino und Bischof Nivaldo Monte Penzberg.

Bild: Partnerschaft Mae Luiza/Natal e. V.

Text: Michael Schmatz

 

Olympia in Penzberg

Unter dem Motto „Mögen die Spiele beginnen“ beteiligte sich die Katholische Arbeitnehmer Bewegung (KAB) Penzberg, einen Tag vor Beginn der olympischen Sommerspiele in Rio, auch in diesem Jahr, insgesamt zum fünften Mal in Folge, am Ferienprogramm der Stadt Penzberg teil. In diesem Jahr nahmen 20 Kinder teil, die zwischen sechs und neun Jahren alt waren. Die Kinder hatten bei herrlichen Sommerwetter ihren Spaß: „Dabei sein ist alles.“ In vier Gruppen, mit jeweils fünf Kindern, starteten sie in den Wettbewerb. Jede Gruppe stand für ein Land, welches an den Spielen in Rio teilnimmt. Jede Gruppe bemalte alte Leintücher mit den Farben des jeweiligen Landes.

An verschiedenen Stationen war die Geschicklichkeit gefragt. An einer Station mussten die Kinder einen Parkour mit einem sehr kleinen Kinderfahrrad bewältigen. An einer anderen galt es, möglichst weit zu springen. Bei einer weiteren Station mussten die Kinder mit Sportklamotten (Shirt, einer sehr großen Turnhose, einen Schal, eine Taucherbrille, Taucherflossen und Boxhandschuhe) eine Strecke zwischen zwei Hütchen ablaufen. Dabei wurde die Zeit der gesamten Gruppe gemessen.

Bei der Siegerehrung erhielt jedes Kind, das teilgenommen hatte, eine Medaille. Es gab also nur Sieger und keine Verlierer. Am Ende des Wettbewerbs trafen sich die Kinder und die Eltern noch zum Essen und Trinken zu einem gemütlichen Beisammensein.

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Die KAB Penzberg bedankt sich bei allen, die den Nachmittag monatelang vorbereitet haben, die bei der Durchführung mitgeholfen haben und bei den Eltern, die ihre Schützlinge angemeldet und bei den Kindern, die teilgenommen haben.

Bild & Text: Michael Schmatz