Die Adventsfeier 2017 der KAB Penzberg stand diesmal unter dem Thema „Gerechtigkeit“. Das Thema begleitete die KAB schon das ganze Jahr 2017. Wie zeigt sich Gerechtigkeit in unserem Alltag? Wie Gottes Gerechtigkeit aussieht, können wir an seinem Heilswirken in Christus ablesen und für unser Leben erfahren: Gott geht die Wege unseres Lebens mit uns, er wird Mensch in einer Frau und erlebt am eigenen Leib die Ungerechtigkeiten des Lebens (Flucht, Vertreibung, Ausgeliefertsein an die Willkür des Kaisers, Verspottung, hin bis zum Tod am Kreuz).
Die Texte der Adventssonntage geben uns Anhaltspunkte und Hoffnungszeichen, um der Gerechtigkeit Gottes auf die Spur zu kommen, die uns Leben in Fülle schenken will und zwar unabhängig von Verdiensten und Ansehen der Person.
Die KAB macht sich stark für ein menschenwürdiges Leben gerade im Bereich der Arbeitswelt, wo dieses immer mehr ausgehöhlt und in Frage gestellt wird. Schauen wir dazu nur die verkaufsoffenen Sonntage gerade in der Vorweihnachtszeit an oder die Schichtdienstarbeit, die sicherstellen soll, dass Menschen ausgenutzt werden – und somit erst recht die Menschen, die mit diesen Maschinen arbeiten.
Von links nach rechts (hinten): Michael Schmatz (Vorsitzender des Leitungsteams der KAB Penzberg), Erich Sczepanski und Präses und Stadtpfarrer Bernhard Holz, vorne: Johannisberger Stubnmusi
Musikalisch begleitet wurde die Adventsfeier von der Johannisberger Stubnmusi. Bei der jährlichen Adventsfeier der KAB Penzberg werden auch immer langjährige Mitglieder geehrt. Diesmal erhielt Erich Sczepanski eine Ehrennadel und eine Urkunde, weil er 25 Jahre bei der KAB Mitglied ist.
Die Kolpingfamilie und Katholische Arbeitnehmer Bewegung (KAB) veranstalteten zusammen den fünften gemeinsamen Infoabend seit 2013. Sie feierten ein kleines Jubiläum. Der Vortragsabend stand diesmal unter dem Motto „Betreuungsverfügung-Patientenverfügung-Vorsorgevollmacht“. Als Referenten konnten die Veranstalter Ignaz Dreyer von der Caritas in Penzberg begrüßen. 30 interessierte Bürger kamen in den Barbara-Saal im Pfarrzentrum Christkönig.
„Ein schwerer Unfall, ein Organversagen bei einer lebensgefährlichen Erkrankung – schnell kann eine Situation entstehen“, so der Vorsitzende des Leitungsteams der KAB Penzberg, Michael Schmatz, „in der man sich nicht mehr verständlich machen kann.“ Erwachsene Menschen sind meist gewohnt Entscheidungen im Leben selbst zu treffen. Jeder Volljährige kann mit einer Patientenverfügung dafür sorgen, dass dies für gesundheitliche Fragen auch so bleibt. „Dabei geht es um Situationen“, so Schmatz, „die wir uns heute nur schwer vorstellen können: Wenn unsere geistigen Fähigkeiten einmal – auch nur vorübergehend – eingeschränkt sind oder völlig verloren gegangen sein sollen.“ Das Thema „Patientenverfügung“ wird zu oft verdrängt, weil man sich nicht gerne mit Krankheit oder Tod beschäftigt. Zur Frage, wie der Patient zu lebensverlängernden Maßnahmen und dem Risiko von Dauerschädigungen stehen würde, liegen dann oft keine Hinweise des Betroffenen vor. Da weder Ärzte, noch Bevollmächtigte oder Angehörige dann allein entscheiden dürfen, muss der Fall oft einem Betreuungsrichter vorgelegt werden.
Ignaz Dreyer informierte die Besucher.
Der wissenschaftliche und technische Fortschritt macht es möglich, dass wir heute schwerstkranken Menschen helfen können. Während diese Perspektive für viele Menschen Hoffnung und Chance bietet, haben andere Angst vor einer Leidens- und Sterbensverlängerung durch die Apparatemedizin. Jeder Mensch hat das Recht für zu entscheiden, ob und welche medizinischen Maßnahmen für ihn ergriffen werden.
Ignaz Dreyer informierte die interessierten Bürger unter anderem darüber, wie eine Patientenverfügung wirkt und was mit einer Patientenverfügung festgelegt werden kann.
„Mit der Hilfe der Patientenverfügung kann jeder im Voraus schriftlich festlegen“, so Ignaz Dreyer, „ob und wie er in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchte.“ Zudem kann es sinnvoll sein, auch persönliche Wertvorstellungen, Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben und religiöse Anschauungen als Ergänzung und Auslegungshilfe in der Patientenverfügung zu schildern. Mit der Patientenverfügung kann jeder von uns Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung nehmen und damit sein Selbstbestimmungsrecht wahren, auch wenn man zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar und nicht mehr einwilligungsfähig ist. Die Patientenverfügung richtet sich in erster an die Ärztin oder den Arzt und an das Behandlungsteam. Sie kann sich zusätzlich an eine bevollmächtigte oder gesetzliche Vertreterin oder einen bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreter richten und Anweisungen oder Bitten zur Auslegung und Durchsetzung der Patientenverfügung enthalten. „Das Verfassen einer Patientenverfügung ist eine sehr persönliche Geschichte“, so Ignaz Dreyer, „dafür sollte man sich Zeit nehmen.“
Mit der Patientenverfügung sollten sich nicht nur ältere Menschen befassen. Auch junge Menschen können davon schnell betroffen sein. Denken wir daran, dass jemand bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt wird und anschließend im Koma liegt. Eine einmal ausgefüllte Patientenverfügung kann immer wieder vernichtet und neu verfasst werden. Ignaz Dreyer riet den Anwesenden sich bezüglich medizinischer Fragen von seinem behandelnden Arzt beraten zu lassen. „Das muss nicht zwingend der Hausarzt sein“, stellte Ignaz Dreyer fest. Die Patientenverfügung kann bei der Bundesnotarkammer für eine geringe Gebühr hinterlegt werden. Sie kann aber auch zu Hause oder in der Brieftasche aufbewahrt werden.
Eng verbunden mit der Patientenverfügung sind die Themen „Vorsorgevollmacht“ und „Betreuungsverfügung“. Allerdings ist bei der Vorsorgevollmacht zu beachten, dass die einfache Form von Banken nicht akzeptiert wird. Wie diese Form der Vorsorgevollmacht aussehen muss, wissen die Mitarbeiter einer Bank. Schon „in guten Tagen“ kann jeder durch eine Betreuungsverfügung vorsorglich Anordnungen für einen späteren Betreuungsfall treffen.
Wie bereits in den vergangenen Jahren beteiligte sich die Katholische Arbeitnehmer Bewegung (KAB) Penzberg auch in diesem Jahr am Ferienprogramm der Stadt Penzberg. Der Erlebnisnachmittag, der in diesem Jahr am 7. September stattfand, stand unter dem Thema „Die Glück-Auf-Indianer“. 16 Kinder aufgeteilt in drei Gruppen, im Alter zwischen sechs und neun Jahren, nahmen in diesem Jahr teil. An insgesamt sechs Stationen mussten die Kinder ihre Geschicklichkeit beweisen. Auf dem Programm stand unter anderem ein Hufeisenwerfen, das Erraten von Tierspuren und Tipiklettern. Indianer sind gute Fährtenleser und Naturbeobachter. Im Anschluss trafen sich die Dorfältesten (Eltern der Kinder) noch zu einem gemütlichen Beisammensein auf der Rückseite der Christkönigkirche.
Die Kinder hatten an diesem Nachmittag ihren Spaß.
Die Katholische Arbeitnehmer Bewegung (KAB) Penzberg unternahm am 8. Juli 2017 einen Ausflug nach Habach. Auf dem Programm stand eine Führung in der St. Ulrich-Kirche durch Dr. Josef Freisl.
Die Kirche wurde durch Graf Norbert von Hohenwart, einem Augsburger Domherr im 11. Jahrhundert als Chorherrenstift gegründet. Später wurde Graf von Hohenwart Bischof von Chur. Am 23. April 1330 verlieh Kaiser Ludwig der Bayer an Habach wie auch an weitere 16 oberbayerische Klöster und Stifte das Hofmarksrecht. Ab 1560 hatten die bayerischen Herzöge das Recht, die Pröpste von Habach zu ernennen. 1663 wurde der Bau der neuen Ulrichskirche in Angriff genommen. und 1668 durch den Augsburger Weihbischof Kaspar Zeiler feierlich eingeweiht.
Am 17. Juli 1704 wurden der Westteil der Kirche, die Sakristei und der Kirchturm ein Raub der Flammen. Das Stift und die Hofmark wurden am 6. August 1802 im Zuge der Säkularisation aufgelöst. Die Stiftskirche wurde Pfarrkirche.
Nach der Führung durch die St. Ulrichs-Kirche kehrten die Teilnehmer im Eichbach-Stüberl in Habach zu Kaffee und Kuchen sowie zur Brotzeit ein.
Bei der diesjährigen Jahreshauptversammlung der Katholischen Arbeitnehmer Bewegung (KAB) Penzberg wurde, Michael Schmatz, von den Mitgliedern, für weitere vier Jahre, in seinem Amt als Vorsitzender des Leitungsteams bestätigt.
Die Mitglieder der KAB sprachen sich, anlässlich der Jahreshauptversammlung, dafür aus, dass nach einem Verkauf des Seniorenheimes in der Maistraße, beim neuen Anbieter, für die dort beschäftigten Altenpfleger, der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes anzuwenden ist. „Wir fordern die Verantwortlichen auf, allen voran die erste Bürgermeisterin, Elke Zehetner, und die Stadträte der im Stadtrat vertretenen Parteien, sich dafür einzusetzen“, so Schmatz, „dass nur Anbieter zum Zug kommen dürfen, für die der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes gilt. Wir erklären uns solidarisch mit den Mitarbeitern im Seniorenheim. Anbieter, die ausschließlich auf Billigkräfte und Leiharbeitnehmer setzen, dürfen nicht zum Zug kommen.“
Der ausschließliche Einsatz von Leiharbeitnehmern hätte auch nicht unerhebliche Auswirkungen auf die Pflege. Die Tatsache, dass Zeitarbeit überwiegend in den Bereichen industrieller Produktion und Gewerbe entwickelt und eingesetzt worden ist, wirft die Frage auf, ob und in wie weit dieses Instrument sich für die qualifizierte, personenbezogene Dienstleistung Pflege eignet und welchen Einfluss Zeitarbeit auf ihre Qualität hat. „Eine prinzipielle Befürchtung hinsichtlich der Qualität“, so Michael Schmatz, „bezieht sich auf die mangelnde Kontinuität der Beziehung bei häufigen Wechsel der Beschäftigten.“ „Ein häufiger Personalwechsel wirke sich auf die Senioren belastend aus, insbesondere auf ältere Personen“, so der 55-jährige Sozialversicherungsfachwirt. „Untersuchungen haben ergeben“, so der Vorsitzende des Leitungsteams, „dass Zeitarbeitnehmer bei kürzeren Einsätzen anders arbeiten als die Stammbelegschaft, da sie die in der Einrichtung gegebenen Standardprozeduren nicht kennen“.
Dem neugewählten Leitungsteam der KAB gehören neben Schmatz auch Barbara Grolig (stellvertretende Vorsitzende), Anne-Marie Vlasic (stellvertretende Vorsitzende), Brigitte Fischer (Schriftführerin), Reinhard Grüner (Kassier) und Silvester Kohs (stellvertretender Kassier) an. Mitglied des Leitungsteams ist auch Pfarrer Bernhard Holz als Präses und geistlicher Begleiter.
Die Revisoren Manfred Fischer und Siegfried Herrmann wurden in ihren Ämtern von den Mitgliedern bei der Neuwahl bestätigt.
Cornelia Kriegbaum, die 16 Jahre lang dem Ausschuss angehörte, verabschiedete sich aus dem Gremium. Sie widmet sich jetzt einer neuen interessanten Aufgabe.
Am 1. Januar 2017 ist das Pflegestärkungsgesetz II in Kraft getreten. Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit orientierte sich bisher an den körperlichen Einschränkungen des Betroffenen sowie am Zeitaufwand, den beispielsweise ein pflegender Angehöriger für die Hilfe bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität aufbringen muss. Nach den neuen Vorschriften erhalten auch Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen erstmals Leistungen. Als Referentin konnte die Katholische Arbeitnehmer Bewegung (KAB) Penzberg für den Infoabend zum Thema „Pflegestärkungsgesetz 2017“ die Geschäftsführerin der Ökumenischen Sozialstation Oberland, Claudia Hörbrand, gewinnen.
Nach den bis zum Jahreswechsel 2016/2017 geltenden Bestimmungen orientierte sich die Einstufung pflegebedürftiger Menschen vor allem an ihren körperlichen Defiziten. „Dabei wurde die Einstufung in die Pflegestufen“, so Hörbrand, „oftmals nicht dem tatsächlichen Pflegebedarf gerecht.“ Künftig werden körperliche, geistige und psychische Beeinträchtigungen gleichermaßen in die Beurteilung von Pflegebedürftigkeit einbezogen.
Claudia Hörbrand informierte über das Pflegestärkungsgesetz II, welches seit 1. Januar 2017 in Kraft ist.
Aus den bisherigen drei Pflegestufen gibt es seit Jahresanfang fünf Pflegegrade, was eine differenzierte Einschätzung des benötigten Pflegeaufwandes ermöglicht. Die Pflegebedürftigkeit orientiert sich künftig nicht mehr an benötigten Pflegeminuten, sondern an den noch vorhandenen Fähigkeiten des Menschen – Maßstab für die Beurteilung ist damit der Grad der Selbstständigkeit. Außerdem werden bei der Begutachtung weitere Aspekte wie beispielsweise kommunikative Fähigkeiten oder die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte mit einbezogen.
„Pflegebedürftigkeit besteht seit 1. Januar 2017“, so der Vorsitzende des Leitungsteams der KAB Penzberg, Michael Schmatz, „grundsätzlich ab Pflegegrad 1.“ Gegenüber den Voraussetzungen für das Erreichen der bisherigen Pflegestufe I sind für die Erreichung des Pflegegrades 1 vielfach geringere Beeinträchtigungen ausschlaggebend.
Mit dem neuen Begutachtungsinstrument wird der Grad der Selbstständigkeit eines Pflegebedürftigen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bestimmt. Das geschieht anhand von sechs Lebensbereichen. Es werden dabei sämtliche pflegerelevante Kriterien berücksichtigt: körperlich, geistig, psychisch und sozial. Der Pflegebedürftige kann dadurch in den passenden Pflegegrad eingestuft werden.
Eine Besucherin der Veranstaltung wollte von Claudia Hörbrand wissen, ab wann man für einen Betroffenen eine Pflegeleistung beantragen soll. Ein Zeitpunkt könnte, so die Geschäftsführerin der Ökumenischen Sozialstation Oberland, z. B. die Entlassung nach einem längeren Krankenhausaufenthalt sein. Eine andere Besucherin wollte wissen, wo man sich beraten lassen kann, wenn man einen Pflegefall in der Familie hat. Ansprechpartner sind immer die Pflegekassen, die bei den gesetzlichen Krankenkassen angesiedelt sind. Ein Besucher stellte fest, dass es in Penzberg keine Kurzzeitpflegeplätze gibt, wenn zu pflegende Angehörige einmal in den Urlaub gehen wollen. Hörbrand empfahl Angehörigen, sich rechtzeitig vor einem Urlaub um einen Kurzzeitpflegeplatz zu kümmern. Wartet man zu lange, könnte es eng werden.
Claudia Hörbrand appellierte an alle, sich in der Öffentlichkeit dafür einzusetzen, dass der Pflegeberuf eine noch stärkere Wertschätzung erhält. „Was nützen die schönsten Gesetze, wenn es niemanden gibt, der als Altenpfleger arbeiten will.“
Außerdem ist für Herbst 2017 (das genaue Datum wird noch bekanntgegeben) ein Themenabend vorgesehen (zusammen wieder mit der Kolpingfamilie Penzberg). Das Thema wird noch rechtzeitig bekanntgegeben.